Mit meiner Kollegin Swantje Sperling MdL war ich letztes gemeinsam in beiden Laufenburg zu Gast. Viele in der Region wissen: Laufenburg gibt es doppelt! Nördlich des Rheins liegt das deutsche, südlich des Rheins das Laufenburg in der Schweiz. Diese Lage ist etwas ganz besonderes. Deshalb haben wir bei einer grenzüberschreitenden #Stadtführung über die Vor- und Nachteile dieser besonderen Lage und gemeinsame Projekte gesprochen.
Historisch gehörten beide Städte einmal zusammen. So war das heute deutsche Laufenburg (früher „Kleinlaufenburg“) ein Teil Laufenburgs. Erst im Frieden von Lunéville 1801 wurden beide Städte getrennt. Fortan war der Rhein die Grenze. Trotzdem arbeiten Bürger:innen und Verwaltung beider Städte auch heute noch ganz eng miteinander. So sind zum Beispiel die Feuerwehrfahrzeuge auf die Bedingungen auf der jeweils anderen Rheinseite abgestimmt. Bei einem Brandfall in der Altstadt dies- oder jenseits des Rheins können so die Blumenkästen auf der alten Brücke aus dem Weg geräumt werden und der Brand so auch von der anderen Seite erreicht werden. Der Rundwanderweg „Laufenburger Acht“ führt auf beiden Seiten des Rheins entlang. Dabei wird bei der Europabrücke, bei der alten Brücke und beim Wasserkraftwerk insgesamt drei Mal die Grenze überquert. Info-Tafeln entlang des Weges machen die Wanderung für Klein und Groß interessant. Die Brücke zwischen den beiden Altstädten ist auch ein beliebter Veranstaltungsort, gerade für Feste und Feiern der grenzüberschreitenden Vereine beider Laufenburg.
Der Dank dafür, dass diese grenzüberschreitende Zusammenarbeit heute so toll funktioniert gebührt dem deutschen Bürgermeister Uli Krieger, dem Schweizer Stadtammann Herbert Weiss und allen Laufenburger:innen gleichermaßen.
Spannend war für uns, wie unterschiedlich politische Prozesse in den beiden Städten ablaufen, denn #Gemeinderat und Bürgermeister arbeiten auf beiden Seiten des Rheins doch deutlich unterschiedlich. Während in Deutschland der Gemeinderat die Entscheidungen trifft und im Einzelfall beratende Bürger:innen hinzuziehen kann, entscheiden die Schweizer:innen bei der Gemeindeversammlung alle gemeinsam. Der Schweizer Gemeinderat besteht dabei aus deutlich weniger Gemeinderäten, die alle auch Teil der Verwaltung sind und einen speziellen Bereich betreuen. Dadurch ergibt sich bei grenzüberschreitenden Projekten schon die ein oder andere spannende Situation. Während auf deutscher Seite ein Projekt nach Ladungsfrist von sieben Tagen entschieden werden kann, findet die schweizer Gemeindeversammlung prinzipiell nur zweimal im Jahr statt. Diese Konstellation schärft den Blick für die Perspektive des anderen.
Das gescheiterte Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der EU hat im Großen viele Scherben hinterlassen, die im kleinen auch die ein oder andere grenzüberschreitende Zusammenarbeit erschweren. Deshalb ist ist mein Ziel, das die Verhandler:innen in Brüssel, Bern und Berlin die Region am Hochrhein nicht vergessen. Mit der Landesregierung in Stuttgart, die Baden-Württemberg zum Brückenbauer zwischen der Schweiz und der macht habe ich hier eine starke Unterstützung im Rücken.